Dieselrückvergütung
2009-11-17 08:39 von Martina Wessendorf
Zur Verbesserung der Liquidität von Land- und Forstwirten wurde für die Kalenderjahre 2008 und 2009 bei der Steuerentlastung für Agrardiesel der Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 350 Euro und die Beschränkung des entlastungsfähigen Gasölverbrauchs auf 10.000 Liter pro Betrieb ausgesetzt. Alle Landwirte, die bisher keinen Antrag stellten, da sie under die 350-Euro-Selbstbehaltregelung fielen und deshalb keine Rückvergütung bekommen haben, sollten dies jetzt unbedingt tun, um rechtzeitig ihre Ansprüche für das Jahr 2008 geltend zu machen. Auch die vom Lohnunternehmer auf Ihren landwirtschaftlichen Flächen verbrauchten Dieselmengen können Sie in Ihrem Antrag angeben. Hierfür stellen wir Ihnen gerne eine entsprechende Bescheinigung aus. Spechen Sie uns einfach an.
